Auch über 70 Jahre nach Ende des 2. Weltkrieges werden in der Landeshauptstadt Düsseldorf immer noch Blindgänger, z. B. bei Bauarbeiten gefunden. Daher muß vor Erteilung einer Baugenehmigung die Kampfmittelfreiheit nachgewiesen werden.
Informationen zum Nachweis der Kampfmittelfreiheit und Verhaltensregeln beim Auffinden von Kampfmitteln finden Sie auf der Seite der Feuerwehr Düsseldorf.
Bei einem Kampfmittelfund ist umgehend die Feuerwehr Düsseldorf unter der Rufnummer 112 zu informieren.
Der Bereich Bevölkerungsschutz in der Abteilung Gefahrenabwehr und Rettungsdienst richtet im Folgenden einen Krisenstab ein, der dann u. a. die Gefahrenbereiche festlegt, die um den Kampfmittelfund gebildet werden müssen. Maßnahmen zur möglichen Evakuierung eines Gefahrenbereiches werden eingeleitet. Des Weiteren wird der Kampfmittelbeseitigungsdienst der Bezirksregierung Düsseldorf zur Entschärfung angefordert. Unter der Rufnummer 3 889 889 wird ein Bürger-/Gefahrentelefon eingerichtet.
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