Die Landeshauptstadt Düsseldorf hat als kreisfreie Stadt zurzeit einen hauptamtlichen Oberbürgermeister. Er ist zugleich Chef der Verwaltung.
Bis 1994 gab es die sog. Kommunale Doppelspitze, die nach dem Zweiten Weltkrieg durch die britische Besatzungsmacht eingeführt wurde.
Sie bestand aus der/dem ehrenamtlich tätigen Oberbürgermeister*in als Vorsitzende*r des Rates und der/dem Oberstadtdirektor*in als Chef der Verwaltung und Vertreter der Kommune in allen Rechts- und Verwaltungsangelegenheiten.
Nach Abschaffung der Doppelspitze wurde die/der Oberbürgermeister*in zunächst vom Rat gewählt.
Mit der Kommunalwahl 1999 erfolgte erstmalig die Direktwahl der/des hauptamtlichen Oberbürgermeister*in durch die Bürger*innen für eine Amtszeit von sechs Jahren. Die Amtszeit wurde durch das Gesetz zu Stärkung der kommunalen Demokratie vom 9. April 2013 von sechs auf fünf Jahre verkürzt. Ab 2020 ist die Oberbürgermeisterwahl mit den Wahlen des Rates verbunden.
Bei der Leitung der Ratssitzungen und bei der Repräsentation kann sich die/der Oberbürgermeister*in von den ehrenamtlichen Bürgermeister*innen vertreten lassen. Bei allen anderen Aufgaben liegt die Vertretung des Chef*in der Verwaltung beim der/dem Stadtdirektor*in.
Die Datei „Oberbürgermeister ab 1945“ enthält folgende Spalteninformationen:
Sofern kein Amtszeitende eingetragen ist, dauert diese noch an.
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