Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte sind alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einschließlich der zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigten, die kranken-, renten-, pflegeversicherungspflichtig und/oder beitragspflichtig nach dem Recht der Arbeitsförderung sind oder für die von Arbeitgebern Beitragsanteile nach dem Recht der Arbeitsförderung zu entrichten sind.
Nicht zu sozialversicherungspflichtig Beschäftigen zählen Beamtinnen und Beamte, Selbstständige, mithelfende Familienangehörige, Berufs- und Zeitsoldatinnen und –soldaten sowie Wehr- und Zivildienstleistende.
Mehrfachbeschäftigte, die gleichzeitig zwei oder mehr versicherungspflichtigen Beschäftigungen nachgehen, werden nur nach den Merkmalen der zuletzt aufgenommenen Beschäftigung erfasst.
Ab 01.01.1990 kam es zu einer Grenzverschiebung zwischen den Stadtteilen Eller und Lierenfeld.
2014 wurde der Bereich Knittkuhl von Hubbelrath abgespalten und bildet seitdem einen eigenen Stadtteil
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Die Datei „Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte Ausländerinnen und Ausländer in Düsseldorf seit 2013“ enthält folgende Spalteninformationen:
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Die Datei „Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte in Düsseldorf im Alter unter 25 seit 2013“ enthält folgende Spalteninformationen:
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Die Datei „Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte in Düsseldorf im Alter 55 bis unter 65 seit 2013“ enthält folgende Spalteninformationen:
Nach 2016 liegen für die Altersgruppe der 55- bis unter 65-jährigen keine Angaben mehr vor.
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Nach 2016 liegen für die Altersgruppe der 55- bis unter 65-jährigen keine Angaben mehr vor.
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Nach 2016 liegen für die Altersgruppe der 55- bis unter 65-jährigen keine Angaben mehr vor.
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Nach 2016 liegen für diese Altersgruppe keine Angaben mehr vor.
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