Bemessungsgrundlage für die Straßenreinigungsgebühr ist die Lage des Grundstücks zu den erschließenden Straßen. Dabei ist die Länge der Grundstücksseiten, die der Straße zugewandt sind, maßgebend. Die Gebühr wird nach Reinigungsklasse und Reinigungshäufigkeit berechnet. Die Reinigungshäufigkeit- und klasse ergeben sich aus dem Straßenreinigungsverzeichnis.
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